Hallo,
Du Kannst grds. alle Wege benutzen, die ganzjährig mit Kraftfahrzeugen befahrar sind. Es sei denn Sie werden durch entsprechende Beschilderung gesperrt (private oder öffentliche). In den meissten Fällen hilft es die Erlaubnis beim Besitzer der Wege einzuholen (Förster, Private, Realverbände, Kommunalverwaltung). Erfahrungen haben aber gezeigt, das die meissten nicht sagen, wenn man diese Wege befährt solange man nichts kaputt macht.